AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

red pepper Gesellschaft für Branding & Transformation mbH
Konsul-Smidt-Str. 8k
28217 Bremen

Stand: Juni 2019

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der red pepper Gesellschaft für Branding & Transformation mbH (nachfolgend »red pepper« genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen red pepper und dem Kunden aufgrund von Verträgen in der zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrages jeweils gültigen Fassung.

2. Gegenstand dieser AGB sind sowohl Werk- als auch Dienstleistungsverträge. Die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Werk- oder Dienstleistungsvertrag richtet sich nach dem Inhalt des jeweiligen Vertrages. Bei Zweifeln im Rahmen der rechtlichen Einordnung eines Vertrages als Werk- oder Dienstleistungsvertrag ist die Auslegung zugunsten eines Dienstleistungsvertrages stets vorrangig.

3. Wird zwischen red pepper und dem Kunden in einem Vertrag die Erbringung einer Dienstleistung vereinbart, gelten ergänzend neben den allgemeinen Regelungen die Sonderregelungen für Dienstleistungsverträge in Ziffer B dieser AGB.

4. Wird zwischen red pepper und dem Kunden in einem Vertrag die Erbringung einer Werkleistung vereinbart, gelten ergänzend neben den allgemeinen Regelungen die Sonderregelungen für Werkverträge in Ziffer C dieser AGB.

5. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, von diesen AGB abweichende oder diese AGB ergänzende und/oder einschränkende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, red pepper stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich zu.

 

A.

Allgemeine Regelungen

 

II. Vertragsschluss

1. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme des von red pepper auf der Grundlage der vom Kunden gelieferten Informationen, Materialien und Daten erstellten Angebots.

2. In der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots werden die durch red pepper zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt. Das Angebot enthält hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen die für red pepper auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Informationen, Materialien und Daten derzeit absehbaren Aufwandsschätzungen.

3. Die Annahme des Angebots kann vom Kunden innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab dem Datum der Angebotsstellung erklärt werden. Danach ist red pepper nicht mehr an das Angebot gebunden.

 

III. Ort der Leistungserbringung

red pepper sowie deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen erbringen die vertraglich geschuldeten Leistungen ausschließlich am Geschäftssitz von red pepper, es sei denn, im Vertrag wird ein weiterer Ort für die Leistungserbringung vereinbart.

 

IV. Fremdleistungen

Fremdleistungen Dritter, die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen von red pepper erforderlich sind, sind nicht Gegenstand des Vertrages zwischen red pepper und dem Kunden. red pepper wird diese nach vorheriger Genehmigung des Kunden im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen. Verzögerungen, die durch eine verspätete Genehmigung der Kosten für die Fremdleistungen verursacht werden, hat red pepper nicht zu vertreten.

 

V. Referenz

red pepper darf den Kunden auf ihrer Internetseite und auch in sämtlichen anderen Medien als Referenz nennen. red pepper ist auch berechtigt, auf ihrer Internetseite und in sämtlichen anderen Medien, auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen sowie Art, Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen, das Vorgehen im Rahmen der Leistungserbringung sowie die Ergebnisse der Leistungserbringung darzustellen (z.B. in Form sogenannter Case Studies), es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. red pepper darf auch die durch gewerbliche Schutzrechte geschützten Logos, Marken, etc. des Kunden auf ihrer Internetseite und in sämtlichen anderen Medien verwenden.

 

VI. Subunternehmer und/oder externe Mitarbeiter

1. red pepper ist berechtigt, im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Subunternehmer und/oder externe Mitarbeiter einzusetzen. Die Auswahl der Subunternehmer und/oder externen Mitarbeiter liegt im Ermessen von red pepper, es sei denn, der Kunde hat sich im Vertrag ausdrücklich ein Mitspracherecht vorbehalten.

2. Im Falle der Unterbeauftragung wird red pepper die Subunternehmer und/oder externen Mitarbeiter zur Einhaltung aller mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Bedingungen verpflichten.

 

VII. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde wird kooperativ und erfolgsorientiert mit red pepper zusammenarbeiten. Der Kunde benennt gegenüber red pepper einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zu allen Entscheidungen berechtigt und verpflichtet ist und der dazu dient, den Vertrag durchzuführen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, red pepper ohne Berechnung der Kosten bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von allen für die Erbringung der Vertragsleistungen notwendigen Informationen, Materialien und Daten sowie von allen für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlichen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Werke).

3. Der Kunde ist für alle an red pepper übergebenen Informationen, Materialien und Daten sowie Werke allein verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung der Informationen, Materialien und Daten sowie Werke durch red pepper findet nicht statt, insbesondere erfolgt keine rechtliche Überprüfung, ob die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien, Daten oder Werke Rechte Dritter verletzen. red pepper wird den Kunden aber auf rechtliche Risiken hinweisen, soweit diese red pepper bekannt werden.

4. Der Kunde ist verpflichtet, Entwürfe, Konzepte, Vorlagen, Zwischenergebnisse etc. nach Aufforderung durch red pepper unverzüglich zu prüfen und ordnungsgemäße Entwürfe, Konzepte, Vorlagen, Zwischenergebnisse etc. durch Erklärung in Textform freizugeben.

5. Überlässt der Kunde red pepper urheberrechtlich geschützte Werke (u.a. Bilder, Texte, Töne) und/oder sonstige durch gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Designs) geschützte Logos, Marken, etc. hat der Kunde auf seine Kosten die Rechte von den Urhebern bzw. Rechteinhabern in dem Umfang zu erwerben, den red pepper zur Erbringung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen benötigt. Mit der Überlassung versichert der Kunde, zur Übertragung bzw. Überlassung dieser Rechte an red pepper und zu deren Nutzung berechtigt zu sein und, dass red pepper durch die Nutzung der Werke für den Kunden keinerlei Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, red pepper bei Überlassung über den Umfang der erworbenen Rechte, insbesondere darüber zu informieren, ob red pepper die Werke in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form für den Kunden nutzen kann.

6. Für den Fall, dass red pepper im Rahmen der Leistungserbringung Urheberrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verwenden muss, stellt grundsätzlich der Kunde die erforderlichen Urheberrechte und/oder gewerblichen Schutzrechte kostenfrei zur Verfügung, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass red pepper die für die Erbringung der Vertragsleistungen notwendigen Urheberrechte und/oder gewerblichen Schutzrechte im Namen und auf Kosten des Kunden von den Urhebern bzw. Rechteinhabern in erforderlichen Umfang erwirbt. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm von red pepper bekanntgegebenen Lizenzbedingungen der Urheber bzw. Rechteinhaber einzuhalten und red pepper von sämtlichen Ansprüchen der Urheber bzw. Rechteinhaber freizustellen, die aus einer Verletzung der Lizenzbedingungen durch den Kunden herrühren.

7. Der Kunde hält red pepper bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Inanspruchnahme auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen für den Fall frei, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien, Daten oder Werke und/oder deren Nutzung Rechte Dritter verletzen und/oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall, dass red pepper wegen der zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien, Daten oder Werke eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat oder durch Beschluss oder Urteil zur Unterlassung verpflichtet ist, red pepper bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Inanspruchnahme auf erstes Anfordern von Vertragsstrafen oder Ordnungsgeldern sowie von Kosten und Gebühren freizuhalten.

8. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist red pepper nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die weitere Leistungserbringung ganz oder teilweise einstweilen einzustellen. Weitergehende Ansprüche von red pepper bleiben unberührt.

9. Kann red pepper dadurch, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, die vertraglich geschuldete Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der festgelegte Leistungszeitraum angemessen.

 

VIII. Entwürfe / Muster / Konzepte / Präsentationen etc.

An Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Mustern, Konzepten, Manuskripten, Probesätzen und/oder Präsentationen steht red pepper das alleinige Nutzungsrecht zu. Eine Nutzung und Verwertung solcher Ideen, Vorschläge, Entwürfe, Muster, Konzepte, Manuskripte und/oder Präsentationen durch den Kunden ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von red pepper gestattet.

 

IX. Freiheit von Rechten Dritter

1. red pepper steht dafür ein, dass die erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine Nutzung der Leistungsergebnisse in dem im Vertrag vereinbarten Umfang einschränken oder ausschließen.

2. red pepper stellt durch entsprechende Vereinbarungen mit ihren eigenen Mitarbeitern, Subunternehmern und/oder externen Mitarbeitern sicher, zur Rechteübertragung an den dem Kunden zu übergebenden Leistungsergebnissen im Umfang der Rechteeinräumung gemäß Ziffer X dieser AGB berechtigt zu sein. Auf Verlangen des Kunden wird red pepper den Abschluss entsprechender Vereinbarungen nachweisen.

3. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Leistungsergebnisse von red pepper durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat red pepper in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass die Leistungen von red pepper aus dem Schutzbereich herausfallen, oder die Befugnis zu erwirken, dass die Leistungen uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.

4. Hat der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten, sind Ansprüche gegen red pepper ausgeschlossen.

 

X. Rechteeinräumung

1. red pepper überträgt dem Kunden das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Dauer von 5 Jahren und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzte, unwiderrufliche, nicht übertragbare Recht, die aufgrund eines Vertrages für den Kunden erbrachten Leistungen in körperlicher und unkörperlicher Form für alle derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Nutzungsarten zu nutzen. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet). Die Parteien können darüber hinaus jederzeit die Einräumung von ausschließlichen sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechten vereinbaren. Mit dem regulären Stunden- bzw. Tagesvergütungssatz von red pepper ist die Einräumung des nicht-ausschließlichen, zeitlich auf die Dauer von 5 Jahren und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzten, unwiderruflichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts abgegolten. Die Einräumung von ausschließlichen sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechten bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien sowie der gesonderten Vergütung durch den Kunden.

2. Die Rechteübertragung gemäß vorstehender Ziffer 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der Erfüllung der jeweils fälligen und in Zusammenhang mit der jeweils abgerechneten Leistung eines Vertrages stehenden Vergütungsforderung von red pepper.

3. Nutzt red pepper eigene oder fremde Hilfsmittel für die Entwicklung oder Bearbeitung (Werkzeuge) zur Erbringung einer vertraglich geschuldeten Leistung, ist red pepper nicht zur Überlassung dieser Werkzeuge an den Kunden verpflichtet.

4. Unbeschadet der Rechteübertragung gemäß Ziffer 1 ist red pepper berechtigt, an allen aufgrund eines Vertrages erbrachten Leistungsergebnissen ihr Firmenlogo, eine sonstige identifizierende Bezeichnung oder einen Code in üblicher Form anzubringen (Copyright-Hinweis). Der Kunde ist nicht berechtigt, den Copyright-Hinweis von red pepper zu entfernen.

5. red pepper räumt dem Kunden an bereits bestehenden bzw. außerhalb von Vertragsleistungen entstehenden gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten nicht-ausschließliche, aber dauerhafte und unwiderrufliche Nutzungsrechte ein, soweit diese für die Erbringung einer aufgrund eines Vertrages geschuldeten Leistung notwendig und/oder in einer solchen Vertragsleistung integriert sind.

6. red pepper ist zur Herausgabe von Originalen (u.a. Illustrationen, Layouts, Grafiken, Fotos, Dateien), die zur Erbringung einer vertraglich geschuldeten Leistung erstellt wurden sowie zur Herausgabe von Rohdaten und Quellcodes nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung im Vertrag verpflichtet.

 

XI. Eigentumsvorbehalt

Leistungen von red pepper bleiben bis zur Erfüllung der jeweils fälligen und in Zusammenhang mit der jeweils abgerechneten Leistung eines Vertrages stehenden Vergütungsforderung von red pepper deren Eigentum.

 

XII. Termine und Verzug

1. Die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen maßgeblichen Termine sind im Vertrag festgelegt. Die vereinbarten Termine sind keine Fixtermine, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet.

2. red pepper wird den Kunden über absehbare Verzögerungen informieren, sobald diese für red pepper zu erkennen sind.

 

XIII. Höhere Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die red pepper die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erheblich erschweren oder diese zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet red pepper nicht.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände, wie Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Terroranschläge oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss des jeweiligen Vertrages eintreten.

Soweit red pepper durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen gehindert ist, gilt dies nicht als Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten. Die festgelegten Termine werden entsprechend der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt angemessen verlängert.

red pepper wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und ihr zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern.

 

XIV. Abtretung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde darf seine Forderungen aus Verträgen nur mit der Einwilligung von red pepper an Dritte abtreten.

2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.

3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber red pepper nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

XV. Vergütung und Fälligkeit

1. Die von red pepper erbrachten Leistungen werden auf Basis der Vergütungsvereinbarung im jeweiligen Vertrag vergütet.

2. Ist im Vertrag eine Vergütungsvereinbarung nicht getroffen, so sind die von red pepper erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Stundenvergütungssätze von red pepper zu vergüten.

3. Vergütungen werden zuzüglich der jeweils bei Abrechnung geltenden Umsatzsteuer geschuldet.

4. red pepper erstellt, soweit im Vertrag nicht anderweitig vereinbart, monatlich nachträglich Rechnungen über die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen angefallenen Aufwände.

5. Sofern vertraglich vereinbart wird mit Erteilung des Auftrags eine Abschlagszahlung in Höhe von einem Drittel des (geschätzten) Aufwandes sofort zur Zahlung fällig.

6. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von red pepper werden wie Arbeitszeiten vergütet.

7. Reisezeiten der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von red pepper werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten (Beförderungs- und ggfs. Übernachtungskosten) und sonstige Nebenkosten werden nach Aufwand vergütet.

8. Die Entwicklung und Präsentation konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch red pepper zum Zwecke des Vertragsschlusses mit dem Kunden ist auf Basis der mit dem Kunden vereinbarten Präsentationsvergütung zu vergüten.

9. In der vereinbarten Vergütung ist ein Korrekturdurchlauf für grafische und textliche Änderungen enthalten. Anfallende Autorenkorrekturen sind gesondert zu vergüten.

10. Die Vergütung ist sofort nach Abrechnung zur Zahlung per Überweisung auf das Konto von red pepper fällig, es sei denn, im Vertrag sind Zahlungsziele vereinbart.

11. Wenn die Vergütung nicht zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen auf dem Konto von red pepper gutgeschrieben ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.

 

XVI. Versand

Wird die erbrachte Leistung auf Wunsch des Kunden versandt, so hat der Kunde die Versandkosten sowie die Kosten einer etwaigen (Transport-)Versicherung zu tragen.

 

XVII. Garantie

red pepper übernimmt für die vertraglich geschuldeten Leistungen keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, es sei denn, eine solche wird ausdrücklich vereinbart.

 

XVIII. Haftung

1. red pepper haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nur innerhalb folgender Grenzen:

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit für die red pepper eine Garantie übernommen hatin anderen Fällen nur aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadensund darüber hinaus, soweit red pepper gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, nur im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

2. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe von red pepper.

4. Die Haftung von red pepper für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von im Rahmen der Leistungserbringung vom Kunden gelieferter Sach- und/oder Werbeaussagen und/oder von vom Kunden bereits freigegebenen Leistungen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass diese gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze bzw. -verordnungen und/oder Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Der Kunde hat selbst und auf eigene Kosten für eine rechtliche Überprüfung Sorge zu tragen. red pepper ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit ihr diese bekannt sind und/oder bekannt werden.

6. In keinem Fall haftet red pepper wegen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde hält red pepper bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Inanspruchnahme auf erstes Anfordern von allen Schadenersatzforderungen, Kosten und Gebühren für den Fall frei, dass Sach- und/oder Werbeaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und sonstigen Werberechts oder anderer Gesetze und Verordnungen verstoßen.

7. red pepper haftet zudem nicht für eine etwaige patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erbrachten Leistungen sowie der im Rahmen der Leistungserbringung gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. sowie deren Umsetzung für den Kunden.

 

XIX. Datenschutz / Datensicherung

1. red pepper wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland einhalten und die Einhaltung dieser Bestimmungen auch seinen Mitarbeitern auferlegen.

2. red pepper erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen im Auftrag des Kunden und wird als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO tätig. Der Kunde ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Datenverarbeitung. Die Parteien schließen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO, wenn red pepper bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen personenbezogene Daten des Kunden in dessen Auftrag verarbeitet.

3. red pepper ist bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den Kunden zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet und hat auch die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen eingesetzten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht und diese auf die Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten verpflichtet.

4. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten allein verantwortlich.

5. Der Kunde weist red pepper rechtzeitig und eigeninitiativ vor Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen darauf hin, ob besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder andere besonders schützenswerte Daten im Rahmen der Leistungserbringung von red pepper im Auftrag des Kunden verarbeitet werden sollen.

 

XX.  Geheimhaltung

1. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, welche die jeweils offenlegende Partei der jeweils anderen Partei im Rahmen der Zusammenarbeit mündlich, schriftlich oder in jeder anderen Form zugänglich macht, wenn

sie als vertrauliche Informationen deutlich gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht sindsie aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind, sie von vertraulichen Informationen, welche die jeweils offenlegende Partei zur Verfügung gestellt hat, abgeleitet wurden oder sich aus der Natur der Information ein Geheimhaltungsinteresse der sie jeweils offenlegenden Partei ergibt.

2. Vertrauliche Informationen sind nicht solche Informationen,

die im Zeitpunkt ihrer Mitteilung an die jeweils andere Partei ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Geheimhaltungsvereinbarung frei zugänglich oder öffentlich bekannt sinddie nachträglich ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Geheimhaltungsvereinbarung frei zugänglich oder öffentlich bekannt werden oder wurdendie der anderen Partei im Zeitpunkt ihrer Mitteilung durch die offenlegende Partei bereits bekannt warendie die andere Partei ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung von einem zur uneingeschränkten Offenlegung berechtigten Dritten erhalten hatdie mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden oder wurdendie nachweisbar ohne Verwendung vertraulicher Informationen der anderen Partei und ohne auf solchen zu beruhen von der jeweils anderen Partei selbst entwickelt worden sind.

3. red pepper und der Kunde sind verpflichtet, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei

streng vertraulich zu behandeln und geheim zu haltennur in der Weise und in dem Maße zu nutzen, wie es zur Durchführung der Zusammenarbeit zweckmäßig und üblich istnicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder diesen in sonstiger Weise zugänglich zu machennicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der anderen Partei zu kopieren, zu reproduzieren, zu verteilen oder offenzulegen und als Schutzrecht anzumelden und/oder nur an solche Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen weiterzugeben, die diese aufgrund ihrer Tätigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit der Parteien erhalten müssen und die zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

4. Die Parteien unterrichten sich unverzüglich und schriftlich, wenn eine Partei die Kenntnis oder den Verdacht von einer bevorstehenden oder stattgefundenen Verletzung der Geheimhaltungsinteressen der anderen Partei hat.

5. Um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten, verpflichten sich die Parteien die vertraulichen Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt, zumindest mit der Sorgfalt, mit welcher die jeweilige Partei eigene vergleichbare Informationen schützt, zu sichern und zu schützen, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die vertraulichen Informationen so zu verwahren und zu sichern, um Missbrauch und unbefugte Kenntnisnahme zu verhindern und sich unverzüglich nach Kenntniserlangung eines tatsächlichen oder drohenden unbefugten Gebrauchs oder einer tatsächlichen oder drohenden unbefugten Offenlegung von vertraulichen Informationen hierüber zu unterrichten und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um einen solchen Gebrauch oder eine solche Offenlegung zu verhindern oder zu beenden.

6. Wenn die Offenlegung der vertraulichen Informationen nach geltendem Recht oder einer gerichtlichen/ behördlichen Anordnung erforderlich ist, hat die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzten, um ihr zu ermöglichen, vor der Offenlegung angemessene Schutzanordnungen oder eine Befreiung von solchen Verpflichtungen zu erlangen.

7. Die vertraulichen Informationen und alle damit verbundenen Rechte bleiben ausschließliches Eigentum der sie jeweils zur Verfügung stellenden Partei.

8. Die in dieser Geheimhaltungsvereinbarung vorgesehenen Pflichten gelten auch nach Beendigung des Vertrages für zwei Jahre fort.

 

B.

Besondere Regelungen für Dienstleistungsverträge

 

XXI. Leistungserbringung

1. red pepper erbringt die Dienstleistung unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards und durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert sind.

2. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von red pepper treten nicht in ein Arbeitsverhältnis zum Kunden. red pepper, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen unterliegen nicht dem Weisungsrecht des Kunden. Unberührt bleiben fachliche Weisungen, die das Ergebnis der vertraglich vereinbarten Leistung von red pepper betreffen. Nachteile welche red pepper dadurch entstehen, dass der Kunde Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen von red pepper Weisungen erteilt und/oder diese in betriebliche Abläufe eingliedert wie eigene Mitarbeiter, hat der Kunde red pepper zu ersetzen.

 

XXII. Qualitative Leistungsstörung

Wird die Dienstleistung nicht entsprechend der vertraglichen Leistungsbeschreibung und/oder entsprechend einer vereinbarten Leistungsgüte erbracht und hat red pepper dies zu vertreten, so kann der Kunde ohne Mehrkosten Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung.

 

C.

Besondere Regelungen für Werkverträge

 

XXIII. Leistungserbringung

red pepper entwickelt das zu schaffende Werk entsprechend der Vorgaben des Vertrages unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards.

 

XXIV. Leistungsänderungen

1. Solange eine Abnahme der Werkleistung noch nicht erfolgt ist, können sich die Parteien jederzeit auf eine Änderung und/oder Erweiterung des Vertrages und des dazugehörenden Leistungsumfangs verständigen. red pepper wird den Änderungen und/oder Ergänzungen Rechnung tragen, soweit ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar ist.

2. Wenn die Änderung und/oder Ergänzung Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (u.a. Vergütung, Termine) haben, werden die Parteien unverzüglich eine Anpassung der vertraglichen Regelungen vornehmen. Unerhebliche Auswirkungen bleiben außer Betracht.

3. Kommt eine Anpassung der vertraglichen Regelungen nicht innerhalb eines Monats zustande, nachdem sich die Parteien auf eine Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages verständigt haben, so werden die Leistungen von red pepper ohne Berücksichtigung der Änderungen und/oder Ergänzungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung im Vertrag weitergeführt.

 

XXV. Abnahme

1. red pepper teilt dem Kunden mit, wenn erbrachte Leistungsergebnisse (Werkleistungen) zur Abnahme bereitstehen. Die Möglichkeit von Teilabnahmen wird ausdrücklich vereinbart.

2. Der Kunde hat unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) die Abnahme der erbrachten Leistungsergebnisse (Werkleistungen) zu erklären, wenn die Leistungsergebnisse (Werkleistungen) die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, red pepper unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) Mitteilung zu machen, wenn erbrachte Leistungsergebnisse (Werkleistungen) die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht erfüllen. Nicht wesentliche Abweichungen der erbrachten Leistungsergebnisse (Werkleistungen) von den vertraglich vereinbarten Anforderungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nichtwesentliche Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und von red pepper nachgebessert.

4. Wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Fertigstellung und Mitteilung der Abnahmefähigkeit der Leistungsergebnisse (Werkleistungen) die Abnahme erklärt, kann red pepper dem Kunden eine Frist zur Abgabe der Abnahmeerklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme in Textform (§ 126b BGB) mitteilt.

5. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde die erbrachten Leistungsergebnisse (Werkleistungen) nutzt und/oder Änderungen an diesen vornimmt bzw. vornehmen lässt.

 

XXVI. Gewährleistung

1. red pepper gewährleistet, dass das Leistungsergebnis (Werkleistung) die vereinbarte Beschaffenheit entsprechend der Vereinbarung im Vertrag hat und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Eignung des Leistungsergebnisses (Werkleistung) für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung beeinträchtigen. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Abnahme.

3. Mängel, die in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden oder die nach Entdeckung durch den Kunden red pepper innerhalb der Gewährleistungsfrist mitgeteilt werden, hat red pepper zu beheben und mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung in angemessener Frist zu beginnen.

4. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde

von red pepper einen weiteren Versuch der Nachbesserung und Beseitigung der bestehenden Mängel verlangen die vereinbarte Vergütung angemessen minderndie Mängel ganz oder teilweise auf Kosten von red pepper selber beheben oder durch einen Dritten beheben lassenoder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und von red pepper Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen.

5. Das Recht zur Geltendmachung sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, insbesondere Sachmängelrechte, Schadensersatzansprüche sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben von den vorstehenden Rechten unberührt.

6. red pepper ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat. Als angemessen gilt der Teil der Vergütung, der entsprechend des Vertrages bis zur Meldung über die Abnahmefähigkeit der Werkleistung zu zahlen war.

 

D.

Schlussbestimmungen

 

1. Auf die Verträge zwischen red pepper und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von red pepper, wenn es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen, einschließlich Änderungen, Ergänzungen und/oder Konkretisierungen dieser AGB oder eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gemäß § 126b BGB.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

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