AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

red pepper Gesellschaft für neurowissenschaftliche Markenverankerung mbH
 
Stand: 01. Januar 2011
 
 
I. GELTUNGSBEREICH
 
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der red pepper Gesellschaft für neurowissenschaftliche Markenverankerung mbH (im Folgenden „red pepper“ genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen zwischen red pepper und dem Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für künftige Geschäfte mit dem Kunden auch dann, wenn auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
 
2. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, red pepper hat sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anstelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
 
3. Sämtliche sonstigen Vereinbarungen, Erklärungen, Nebenabreden und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, d. h. der handschriftlichen Unterzeichnung durch vertretungsberechtigte Personen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
 
4. Angebote von red pepper sind freibleibend und nur als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, einen Auftrag zu erteilen, der dann als Angebot zum Abschluss eines Vertrages betrachtet wird und erst mit ausdrücklicher Bestätigung seitens red pepper zustande kommt. Ein Angebot des Kunden ist bindend und kann, soweit im Angebot von red pepper nicht ausdrücklich anders vorgesehen, von red pepper innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang angenommen werden. Für die Einhaltung der Annahmefrist ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden maßgeblich. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens red pepper.
 
5. Unbeschadet der Regelung in Absatz 4 kommt ein Vertrag spätestens dadurch zustande, dass der Kunde die ihm angebotene Leistung annimmt.
 
6. Für den Umfang der Leistungspflichten ist im Falle eines Vertragsschlusses gemäß Absatz 4 ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von red pepper maßgebend.
 
7. red pepper ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
 
 
II. LEISTUNGS- UND LIEFERUNGSPFLICHTEN
 
1. Die Leistungs- und Lieferungspflichten ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von red pepper. Ohne gegenteilige ausdrückliche Vereinbarung sind alle Leistungs- und Lieferpflichten ca.-Fristen und verlängern sich um den Zeitraum, in dem red pepper durch Umstände, die red pepper nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, behördliches Eingreifen oder vergleichbare
Umstände) und durch die red pepper daran gehindert ist, die Lieferung oder Leistung termingerecht auszuführen. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem red pepper auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich sind. red pepper wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und bemüht sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen.
 
2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von red pepper bleibt vorbehalten.
 
3. Soweit für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden wegen nicht rechtzeitiger Lieferung gesetzlich das Setzen einer Nachfrist Voraussetzung ist, ist der Kunde verpflichtet, red pepper eine angemessene Nachfrist von in der Regel nicht weniger als vier Wochen zu gewähren.
 
4. Wurde der Versand von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen von red pepper vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung mit Übergabe der Liefergegenstände an das Beförderungsunternehmen auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung durch red pepper geht die Gefahr mit der Ablieferung auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
 
5. red pepper verwahrt alle ihr überlassenen oder von ihr angefertigten Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung des Endproduktes, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filme, Fotos und Reinzeichnungen über einen angemessenen Zeitraum mit der angemessenen Sorgfalt. Ein Anspruch des Kunden auf Verwahrung besteht nicht, kann jedoch im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Sollen die vorbenannten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
 
6. Bei allen Druckaufträgen behält sich red pepper Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10% der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion des Honorars rechtfertigt.
 
7. red pepper steht von jedem realisierten Entwurf eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren zu. In der Regel sind dies 10 Exemplare.
 
 
III. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
 
1. Der Kunde fördert die Durchführung des Vertrages, indem er die vereinbarten Mitwirkungspflichten (insbesondere die vor Erstellung der Lieferungen und Leistungen durch red pepper innerhalb der Leistungsfristen notwendigen Prüfungen und Genehmigungen von Konzepten, Überreichungen von Texten und Vorlagen etc.) innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfüllt.
 
2. Kommt der Kunde dieser Pflicht nach Absatz 1 auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch red pepper nicht nach, ist red pepper nach ihrer Wahl berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz - je nach Art der Preisvereinbarung - entweder ein dem Stadium der Entwicklung des Auftrages entsprechenden Anteil des Pauschalpreises, mindestens aber 2/3 des Pauschalpreises oder den bisher entstandenen Aufwand zuzüglich des entgangenen Gewinns zu verlangen. Ist ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts ein Recht zur fristlosen Kündigung. Als Schadensersatz kann red pepper dann den bisher entstandenen Aufwand zuzüglich des entgangenen Gewinns verlangen.
 
 
IV. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
 
1. Das Entgelt für Lieferungen und Leistungen von red pepper kann in einmaligen und/oder laufenden Gebühren bestehen. Höhe und Fälligkeit der Entgelte ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Dabei gelten die Preise für die genannten Leistungen jeweils für den üblichen Umfang und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
 
2. Die Preise von red pepper gelten ab deren Geschäftssitz in Bremen. Im Falle einer Versendung sind die Versandkosten sowie Versicherungskosten vom Kunden zu tragen.
 
3. Kosten für Reisen vom und zum Sitz des Kunden, die im Rahmen der Betreuungspflicht von red pepper notwendig werden, gehen innerhalb Bremens zu Lasten von red pepper. Kosten für Reisen, die über die allgemeine Beratungsaufgabe hinausgehen, werden nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden und nur in der abgesprochenen Höhe erstattet.
 
4. Rechnungen sind grundsätzlich sofort ohne Abzug zur Zahlung per Überweisung auf das Konto von red pepper fällig. Die laufenden Gebühren sind grundsätzlich zu den vertraglich vereinbarten turnusmäßigen Zahlungszeitpunkten zur Zahlung in gleicher Weise fällig. Sofern der Kunde die Zahlungen nicht sofort leistet, gerät der Kunde in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf dem Konto von red pepper endgültig verfügbar ist.
 
5. red pepper behält sich das Recht vor, bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen von über 3.000 EUR, jeweils bei Auftragserteilung das erste Drittel der Auftragssumme fällig zu stellen und das zweite Drittel bei Lieferung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Die Restzahlung erfolgt sofort nach Erhalt der Rechnung.
 
6. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch red pepper mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Kunden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgeltes (Präsentationshonorar).
Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Abzüge und Muster können berechnet werden, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. red pepper arbeitet in keinem Fall unentgeltlich, auch nicht, wenn die Entwürfe oder Beratung durch den Kunden nicht genutzt werden. Wurde kein Honorar vereinbart, so werden die Leistungen nach Aufwand gemäß der derzeit gültigen Standardpreisliste von red pepper berechnet.
 
7. Im Falle der Überlassung von Texten an red pepper, werden Satzfehler kostenfrei berichtigt, dagegen werden von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autokorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist das Manuskript maßgebend.
 
8. Sofern in der Auftragsbestätigung festgelegt wurde, dass die Vergütung von red pepper teilweise oder ganz durch eine Mittlungsprovision, bei Aufträgen an werbedurchführende Unternehmen, abgedeckt wird, so beträgt die Provision, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes geregelt ist, 15 %.
 
9. Das Recht des Kunden, gegen Forderungen von red pepper aufzurechnen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnet.
 
10. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können gegenüber red pepper nur insoweit geltend gemacht werden, als dass sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, aus dem red pepper gegenüber dem Kunden Ansprüche geltend macht.
 
 
V. URHEBERRECHTE, LIZENZEN, EIGENTUMSVORBEHALTE
 
1. Der Kunde erklärt, alle Rechte, insbesondere aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, die er red pepper übergibt, zu besitzen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages, Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. 
 
2. Jede Verwertung der von red pepper erbrachten Präsentationsleistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von red pepper unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen von red pepper, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
 
3. Der Kunde erhält - vorbehaltlich einer ausdrücklichen entgegenstehenden Vereinbarung in der Auftragsbestätigung - nur die einfache, nicht übertragbare und auf die Dauer des Vertrages mit red pepper begrenzte Berechtigung, die betreffende Lieferung oder Leistung vertragsgemäß zu nutzen.
 
4. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst im Zeitpunkt vollständiger Bezahlung.
 
5. Unzulässig ist jede Bearbeitung der erbrachten Leistungen von red pepper ohne vorherige Zustimmung von red pepper. Dies gilt selbst dann, wenn die erbrachte Agenturleistung nicht urheberrechtsschutzfähig im Sinne des § 2 UrhG oder auch nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollten.
 
6. Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt werden mussten, insbesondere, aber nicht ausschließlich Illustrationen, Layouts, Grafiken, Fotos, Dateien, 2D/3D-Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, verbleiben im Eigentum von red pepper. Eine Überlassung der Originale ist im Einzelfall gegen ein zusätzliches Entgelt möglich und ist mit der Agentur gesondert zu vereinbaren. § 5 Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden. In der Regel gehen lediglich die Nutzungsrechte auf den Kunden über.
 
7. Soweit dem Kunden von red pepper ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Lieferungen und Leistungen eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund einer Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an red pepper zurückzugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinem Computersystem. Der Kunde gibt auch sämtliche anderen Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Vertragsbeendigung, auf eigene Kosten und Gefahr an red pepper zurück.
 
8. Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen (z. B. Geheimhaltung von Passwörtern) sicherzustellen, dass die Nutzung der von red pepper erbrachten Lieferungen und Leistungen im vorstehenden Sinne durch Dritte unterbleibt. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen diese Pflicht ist red pepper berechtigt, nach ihrer Wahl, die Leistungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
 
9. red pepper hat das Recht, alle von der Agentur entworfenen Produkte, insbesonders Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen, Sitz der Firma und der Webseitenangabe www.redpepper.de, in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den oben genannten Angaben zu versehen.
 
10. Das Eigentum an gelieferten Arbeitsergebnissen und Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
 
11. Miturheberrechte sind ausgeschlossen. Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde Vorschläge oder andere unterstützende Maßnahmen ergreift.
 
 
VI. GESTALTUNGSFREIHEIT
 
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. red pepper behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 
 
VII. GEWÄHRLEISTUNG
 
1. red pepper haftet lediglich für die ordnungsgemäße Ausführung der von ihr selbst erbrachten Leistungen. Im Übrigen tritt red pepper Ansprüche wegen Mängeln aus Produktionsaufträgen, die von Drittfirmen übernommen wurden, an die Kunden ab. 
 
2. red pepper übernimmt für die von ihr zu erbringenden Leistungen keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, es sei denn red pepper hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie übernommen.
 
3. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Druckverfahren, geringe Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
 
4. Im Falle rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge wird red pepper nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
 
5. Im Übrigen stehen dem Kunden vorbehaltlich nachfolgendem Absatz 6 die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
 
6. Für den Anspruch auf Schadensersatz gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen gemäß nachfolgendem § 8.
 
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
 
8. Sind Mängel zurückzuführen auf Änderungen an der Leistung, die nicht von red pepper vorgenommen oder veranlasst worden sind, erlischt für diese Mängel die Verpflichtung zur Gewährleistung.
 
9. Behauptet der Kunde Mängel an der Leistung, ist er im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, red pepper Informationen über Art und Auftreten dieser Mängel zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung dieser Mängel angemessen mitzuwirken.
 
 
VIII. HAFTUNG
 
1. red pepper haftet, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von red pepper, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
 
2. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungshilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages - wie dem vorliegenden - typischerweise gerechnet werden muss.
 
3. Für Schäden, die durch red pepper, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet red pepper nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall gilt die Haftungsbegrenzung bezüglich des zu ersetzenden Schadens nach Abs. 2 dieser Haftungsregelung.
 
4. Für die ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung ist allein der Kunde zuständig und verantwortlich.
 
5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
 
6. red pepper haftet nicht für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die ihr vom Kunden zur Erbringung der ihr obliegenden Leistungen vorgegeben worden sind. red pepper haftet ebenfalls nicht für die Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, oder sonstige Schutzfähigkeit der von Ihr erbrachten Leistung. red pepper haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von ihr erbrachten Leistungen, wenn der Kunde die von ihr erbrachten Leistungen durch Freigabe als ordnungsgemäß erbracht abgenommen hat. red pepper wird den Kunden jedoch auf das Risiko einer rechtlichen Unzulässigkeit einer von ihr erbrachten Leistung hinweisen, wenn dies ein sorgfältiger Kaufmann der Werbebranche ebenfalls täte und wird auf Wunsch des Kunden die Werbemaßnahme durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die Kosten einer solchen rechtlichen Überprüfung sind vom Kunden zu tragen. 
 
7. red pepper übernimmt keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko, es sei denn, red pepper hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko übernommen.
 
8. Eine eventuelle Haftung von red pepper für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 
9. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von red pepper, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten und bei Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten anstelle der § 7 Absatz 7 geregelten Gewährleistungsfristen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
 
10. Soweit nach vorstehendem Absatz 1 bis Absatz 9 die Haftung von red pepper ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter von red pepper bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Kunden.
 
 
IX. SUBUNTERNEHMER
 
red pepper ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden, der Hilfe geeigneter Dritter zu bedienen. Die Auswahl liegt, soweit sich der Kunde nicht ausdrücklich und schriftlich ein Mitspracherecht vorbehalten hat, im Ermessen von red pepper.
 
 
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 
1. Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Abänderungen oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
 
2. Das Schriftlichkeitserfordernis nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch durch Erklärung per Telefax gewahrt. red pepper kann für besondere Geschäftszweige in seinen Angeboten vorsehen, dass abweichend von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verträge auch durch elektronische Willenserklärungen geschlossen und geändert werden können.
 
3. Für die von red pepper auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmung zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
 
4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Bremen.
 
5. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wie sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.